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Niederschlesisches Wojewodschaftsamt - Grundinformationen

Niederschlesisches Wojewodschaftsamt - Grundinformationen

Die Haupteinheit der administrativen Aufteilung Polens ist die Wojewodschaft (zur Zeit gibt es in Polen 16 davon).

An der Spitze der Wojewodschaft steht der Wojewode, der die Regierung der Republik Polen in der Region vertritt und Vertreter der Zentralverwaltung ist. Der Wojewode wird von dem Ministerpräsidenten, auf einen Antrag des Ministers für Inneres und Verwaltung, ernannt.

Das Niederschlesische Wojewodschaftsamt ist eine Behörde, die den Wojewoden bei folgenden Aufgaben unterstützt:

  • Realisierung der Politik der Regierung und der Regionalpolitik des Staates, mit Berücksichtigung der regionseigenen Bedingungen
  • Kontrolle über die Tätigkeit der Einheiten der Regierungsverwaltung (z.B. Polizei, Feuerwehr, Kultuskurator, Wojewodschaftsdenkmalschutz, usw.), darunter auch Sicherung der Bedingungen der ungestörten Tätigkeit dieser Dienste
  • Sicherung der Zusammenarbeit der Regierungsverwaltung mit den Selbstverwaltungen im Falle von Naturkatastrophen, Umweltschäden und Bedrohung der Sicherheit des Staates und der Bürgerrechte
  • Vertretung des Ministerrates (der Regierung) bei den staatlichen Feierlichkeiten und Besuchen der Vertreter der ausländischen Staaten in der Region
  • Zusammenarbeit mit den Vertretern der ausländischen Staaten/Regionen und mit den internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen
  • Aufsicht über die Tätigkeit der Gemeinden, Landkreise und der Selbstverwaltung auf der Ebene der Wojewodschaft
  • Erledigung der Sachen, die mit dem Klagevorgang vor dem Verwaltungsgericht und dem Exekutionsverfahren verbunden sind
  • Realisierung der Aufgaben die aus dem mehrjährigen "Programm für Oder 2006" hervorgehen
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