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- Niederschlesisches Wojewodschaftsamt - Grundinformationen
- Aufenthaltsrecht der Bürger der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Familienmitglieder
- Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt der Bürger der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Familienmitglieder
- Kontaktangaben
- Bezahlung für das Verwarnungsgeld BETRIFFT AUSSCHLIEßLICH DER VERWARNUNGS- GELDER, DIE BIS ZUM 31. DEZEMBER 2015 AUFERLEGT WURDEN
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- Інструкція для іноземців
Kontaktangaben
Kontaktangaben
Die Dokumente dürfen per Post an:
Dolnośląski Urząd Wojewódzki we Wrocławiu
Wydział Spraw Obywatelskich i Cudzoziemców
Abteilung für Bürgerangelegenheiten und Ausländer
Plac Powstańców Warszawy 1
50-153 Wrocław
abgeschickt, oder persönlich eingereicht werden.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00 - 16.00
Mittwoch 8.00 - 18.00
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